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Jagdpachtverträge
Jagdpachtverträge sowie deren Verlängerung oder wesentliche Änderung sind der Jagdbehörde von den Vertragspartnern anzuzeigen. Bei Jagdgenossenschaften gehören dazu auch die Nachweise über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfassung in der Jagdversammlung.
Von den Pächtern muss die Jagdpachtfähigkeit (mindestens 3 Jahre Jagdscheinbesitz) nachgewiesen werden. Auf die Einhaltung der Jagdhöchstflächenregelung je Pächter (1000 ha) wird geachtet.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Frau
Dobler-Stegmann
Sachgebietsleiterin
09371 501-306
09371 50179-306
Frau
Wiedemann
Sachbearbeiterin
09371 501-305
09371 50179-306
Links:
Bayerischer Bauernverband
Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Informationen des BayernPortals:
Jagdpachtvertrag; Prüfung und Bestätigung
Häufige Fragen zum Wolf
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